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FAQ

DIE FRAGEN
VON HÄNDLERN.

Klare Antworten zu Zahlungen, Geldeingang, Shop-Anbindung und dem Start mit Zahlo.

Wir prüfen Ihre Unternehmensangaben und senden den sicheren Onboarding-Link für die Identitäts- und Firmenprüfung. Nach der Freigabe erhalten Sie Zugriff auf das Händler-Dashboard und die Einrichtung der gewählten Produkte.

Benötigt werden übliche Firmen- und Identitätsangaben, darunter die rechtlichen Unternehmens- oder Gewerbedaten, die Identität der vertretungsberechtigten Person, ein Geschäftskonto und Angaben zu Ihren Verkaufswegen.

Ja. QR-Zahlungen vor Ort und Online-Checkout können unter demselben Händlerkonto und Dashboard laufen. Jedes Produkt behält sein eigenes Preismodell.

Ein verbundenes Smartphone für Zahlo und Ihre vorhandene Kasse für den offiziellen Beleg und Kassenbuchdatensatz. Zahlo kann auch auf einem Tablet laufen und benötigt keinen Kartenleser.

Nein. Der Kunde scannt den EPC-QR mit einer kompatiblen Banking-App und bestätigt dort die vorbereitete Überweisung.

Nein. Der Vor-Ort-Plan kostet 20 € pro Monat bei 0 % Zahlo Transaktionsgebühr. Schnellprodukte, freie Betragseingabe, QR-Erstellung, Zahlo Zahlungsverlauf und Exporte sind enthalten.

Nein. Zahlo läuft neben der vorhandenen Kasse. Ihre Kasse bleibt für offizielle Belege, Umsatzsteuerdaten, Tagesabschluss und die deutsche Kassen-Compliance verantwortlich.

Unterstützte Shop-Plattformen erhalten eine Integration für den vorhandenen Checkout. Individuelle Shops können die Zahlo API nutzen. Ihre bisherigen Zahlarten können neben Zahlo bestehen bleiben.

Der Online-Checkout kostet 1 % plus 0,25 € pro erfolgreicher Transaktion. Das Vor-Ort-Abo für 20 € gilt dafür nicht.

Der Checkout kann einen QR-Code anzeigen. So wechselt der Kunde zur Freigabe auf sein Smartphone und in seine Banking-App, ohne Bestelldaten erneut einzugeben.

Nein. Der SEPA-QR enthält die eigene IBAN des Händlers. Der Kunde bestätigt die Überweisung in seiner Banking-App. Zahlo bietet kein Wallet, Auszahlungskonto oder Händlerguthaben.

Ein Karten-Chargeback-Verfahren gilt nicht, weil die Zahlung nicht über ein Kartennetz läuft. Pflichten zur Lieferung, Streitklärung und berechtigten Erstattung bleiben für den Händler bestehen.

Erstattungen führt der Händler außerhalb von Zahlo als separate Überweisung aus. Zahlo V1 storniert oder sendet die Erstattung nicht für den Händler.

Zu diesem Thema gibt es noch keine Fragen.

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